Der Plan liegt zur Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft Aindling während der allgemeinen Öffnungszeiten und in der Gemeindekanzlei Todtenweis während der Amtsstunden des 1.Bürgermeisters zur Einsicht aus.
Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Der Plan liegt zur Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft Aindling während der allgemeinen Öffnungszeiten und in der Gemeindekanzlei Todtenweis während der Amtsstunden des 1.Bürgermeisters zur Einsicht aus.
Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Die 2. Änderung gleicht den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2020 auf das Kalenderjahr an. Dazu erfolgt eine Zwischenablesung für das 2. Kalenderhalbjahr 2019. Damit ist keine Gebührenanhebung verbunden.
Die 2. Änderung berücksichtigt eine Anhebung der Grundgebühr und legt die Verbrauchsgebühr auf 1,15 €/m³ fest. Der Veranlagungszeitraum wird auf das Kalenderjahr angeglichen. Nach einer Zwischenablesung wird das 2. Kalenderhalbjahr 2019 zu den bisherigen Gebührensätzen abgerechnet. Die neuen Gebühren gelten ab 01.01.2020.
Hier finden Sie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Beb.Plans Nr. 11 "Marktanger II Nord" zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB. Der Beb.Plan wird gemäß §13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. …mehr