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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Grundsteuerreform in Bayern

 

Als Grundstückseigentümer wurden Sie in den letzten Tagen von Ihrem Finanzamt über die anstehende Grundsteuerreform in Bayern informiert.

So wurden Sie darauf vorbereitet, dass für Ihr Grundeigentum bestimmte Angaben zu erklären sind.

Der Zeitraum ist vorgegeben vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022.

 

Für die Abgabe Ihrer Erklärung stehen Ihnen mehrere Wege offen, insbesondere online:

 

http://www.grundsteuer.bayern.de/

 

Dazu der Hinweis der Finanzverwaltung vom 10. Mai 2022:

Die grauen Vordrucke zum Ausfüllen am PC sind freigeschaltet. Sie dürfen aber nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

 

 

https://www.elster.de/

 

Dort finden Sie auch umfangreiche Hilfen zu den erforderlichen Angaben.

 

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet:

      089/ 30 70 00 77

 

Soweit Sie sich für einen Papiervordruck mit handschriftlichen Angaben (grüner Vordruck) entscheiden möchten:

Diese Vordrucke erhalten die Gemeinden über die Finanzbehörden nicht vor dem 01. Juli 2022.

Nach Eingang liegen diese in der Geschäftsstelle der VGem. Aindling aus.

 

Es steht Ihnen ebenfalls frei, sich an Ihre steuerberatende Stelle zu wenden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Gemeindebehörde keine Ausfüllhilfen anbieten können.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Reform der Grundsteuer hat mit der unlängst durchgeführten Erhebung der Geschossflächen auf Ihrem Grundstück nichts zu tun. Diese Vor-Ort-Erhebung dient ausschließlich der Kalkulation der gemeindlichen Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal. Gebäudefläche im Sinne der Grundsteuer und Geschossfläche im Sinne des Beitragsrechts sind nicht identisch!

 

Ihr Steueramt

 

 



Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Beschreibung

Für was muss Grundsteuer bezahlt werden?

Der Grundsteuer unterliegen

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • Grundstücke, z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und jedes Grundstück in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers werden bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.

 

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Die Grundsteuer muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bzw. des Grundstücks bezahlen.

Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden.

Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss ab dem 1. Januar des folgenden Jahres die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Für das Jahr, in dem sich die Eigentumsverhältnisse am Grundstück geändert haben, muss noch die alte Eigentümerin oder der alte Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Die alten und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer können untereinander vereinbaren, dass die Kosten von der neuen Eigentümerin oder von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Das muss weder dem Finanzamt noch der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Gemeinde selbst darf die Grundsteuer für dieses Kalenderjahr nicht von der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer verlangen, sondern muss dafür noch auf die bisherigen Steuerpflichtigen zukommen.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 29.12.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Katrin Braun 08237 9607-16 208 
Claudia Binder 08237 9607-17 208 


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