Hinweis zu amtlichen Bekanntmachungen

 

Die Gemeinde Petersdorf macht ihre Satzungen und Verordnungen nach den gesetzlichen Vorschriften amtlich bekannt.

Dies geschieht förmlich durch einen Anschlag an den Amtstafeln in den einzelnen Ortsteilen, der auf die Niederlegung des Satzungstextes in der Geschäftstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aindling hinweist.

Die Homepage ist nicht die offizielle Bekanntmachungsplattform der Gemeinde Petersdorf.

 

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Petersdorf und der VGem

10. Änderung Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft.

Hier finden Sie die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen zur die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft.  …mehr

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