Struktur
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder.
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