Gemeinderat und Erster Bürgermeister

"Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet" (Art. 29 Gemeindeordnung).

Dieser knappe Gesetzestext drückt die Aufgabenstellung der beiden Gemeindeorgane und ihr gegenseitiges Verhältnis aus.

 

Der Gemeinderat Todtenweis befasst sich mit grundlegenden Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, gibt Grundsätze und Richtlinien vor und beschließt in allen wichtigen Verwaltungsfragen.

 

Der 1. Bürgermeister entscheidet in laufenden wiederkehrenden Angelegenheiten. Er bereitet die Tagesordungspunkte der Sitzungen vor, leitet die Sitzungen und vollzieht die getroffenen Entscheidungen.

 

Die Gemeindeorgane werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt, zuletzt am 16. März 2014.

 

Auf der offenen Einheitsliste CSU/FW, Bürgerwille 2002 wurden insgesamt 40 Personen gewählt. Nach der Rangfolge der persönlichen Ergebnisse haben 12 Damen und Herren die Mitgliedschaft im Gemeinderat angenommen.

 

 

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