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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

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Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 27.09.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Dietrich 1. Bgm. Binder 08237 952530 Rathaus Petersdorf 
Konrad 1. Bgm. Carl 08237 959156 Rathaus Todtenweis 
Beate Pußl 08237 9607-26 107 
Gertrud 1.Bgm Hitzler 08237 9607-0 105 


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